Der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ist nach Formblatt (
§ 47) an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat zu richten. Dem Antrag ist eine Zusammenstellung der Formblätter (
§ 50) beizufügen. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat bestätigt den Eingang des Antrags.