Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
- Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Deiche sowie Gewässer
- 2.
- Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und
- 3.
- der Aufstellung von Bauleitplänen.