Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Naturparkes ist herzustellen bei
- 1.
- Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Gewässer,
- 2.
- Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
- 3.
- der Aufstellung von Bauleitplänen.