Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei
- 1.
- Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
- 2.
- der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
- 3.
- der Aufstellung von Bauleitplänen.