Gesetz.sh
MZG_2005

Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)
§ 9 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

Die §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwendung.