Gesetz.sh
MVITAUFSTV

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 5 Module

(1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.
(2) Die Module unterteilen sich in
1.
die Pflichtmodule,
2.
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.