Gesetz.sh
MVITAUFSTV

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 19 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.