Gesetz.sh
MVITAUFSTV

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 11 Masterprüfung

Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den einzelnen Modulprüfungen.