Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
MUKSTIFTG
/
§ 8
MUKSTIFTG
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
§ 8
Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Geschäftsführer und das Kuratorium.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L