Gesetz.sh
MUKSTIFTG

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
§ 13 Inkrafttreten im Beitrittsgebiet

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in Kraft.