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MUKFRRGDBEST_1
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§ 6
MUKFRRGDBEST_1
Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen
§ 6
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
J
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