Gesetz.sh
MTDBWVVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (MtDBwVWehrtechnikVDV)
§ 15 Bestandteile des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.