Gesetz.sh
MTDBWVVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (MtDBwVWehrtechnikVDV)
§ 10 Beschäftigungsdienststelle

Beschäftigungsdienststelle der Anwärterinnen und Anwärter ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.