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§ 24
MSV
Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV)
§ 24
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
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Quelle