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MNTDBWVVDV
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§ 3
MNTDBWVVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
§ 3
Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.
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