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MNTDBWVVDV
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§ 29
MNTDBWVVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
§ 29
Ort der Durchführung
Die fachtheoretische Ausbildung wird beim Bildungszentrum der Bundeswehr durchgeführt.
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