Gesetz.sh
MNTDBWVVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
§ 29 Ort der Durchführung

Die fachtheoretische Ausbildung wird beim Bildungszentrum der Bundeswehr durchgeführt.