Gesetz.sh
MKSEUCHV_2005

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung)
§ 35 Berechnung von Fristen

Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.