Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
MITTELWESERG
/
§ 17
MITTELWESERG
Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser
§ 17
Dieses Gesetz findet auch auf die zur Zeit des Inkrafttretens eingeleiteten Enteignungen Anwendung.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L