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MIT_BERMITV
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§ 5
MIT_BERMITV
Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung - MitÜbermitV)
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
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Quelle