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MISSAUFSTV
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§ 16
MISSAUFSTV
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ (MISSAufstV)
§ 16
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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