Gesetz.sh
MISSAUFSTV

Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ (MISSAufstV)
§ 10 Modulprüfungen

Für die Modulprüfungen gilt die Prüfungsordnung in der zu Beginn des Studiums geltenden Fassung.