(1) Der schriftliche Teil besteht aus
- 1.
- einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ nach § 17 und
- 2.
- einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ nach § 21.
(2) Die Bearbeitungsdauer beträgt
(3) Beide Situationsaufgaben sollen insgesamt nicht mehr als 10 Stunden dauern.