Gesetz.sh
MBPLG

Gesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahnplanungsgesetz - MBPlG)
§ 2e Bauaufsichtsbehörde

Das Eisenbahn-Bundesamt ist Bauaufsichtsbehörde für Betriebsanlagen von Magnetschwebebahnen.