Gesetz.sh
MBBO

Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung - MbBO)
§ 28 Stellung des Betriebsleiters

Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich.