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MASCHMAHNVORDRV
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§ 5
MASCHMAHNVORDRV
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft.
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Quelle