Gesetz.sh
MARKENV_2004

Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
§ 13 Muster und Modelle

Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden.