Gesetz.sh
MARIMEDV

Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen * (Maritime-Medizin-Verordnung - MariMedV)
§ 20 Muster

Für die nach dieser Verordnung vorgesehenen Zeugnisse, Bescheinigungen oder Vordrucke macht die Berufsgenossenschaft die Muster im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt.