Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
LWGENV
/
§ 3
LWGENV
Verordnung über die Zugehörigkeit von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Genossenschaften zu den Industrie- und Handelskammern
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle