Gesetz.sh
LUFTVKFLAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau* (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung - LuftvKflAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.