Gesetz.sh
LUFTSISCHULV_2023

Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
§ 26 Schulungsnachweis

Nach erfolgreichem Abschluss einer der Schulungen nach § 25 Absatz 1 bis 3 erteilt der Ausbilder einen entsprechenden Schulungsnachweis.