Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb, die Erteilung, den Umfang, die Gültigkeitsdauer, die Verlängerung und die Erneuerung der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren umfassen:
- 1.
- theoretische und praktische Kenntnisse der Luftfahrttechnik und der Flugsicherheit,
- 2.
- Kenntnisse der einzelnen Flugzeugsysteme,
- 3.
- eine umfassende Flugerfahrung und einen fortlaufenden Einsatz auf Luftfahrzeugen und
- 4.
- eine entsprechende Musterberechtigung.