Gesetz.sh
LUFTBODV_4

Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen) (4. DV LuftBO)
§ 18 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.