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LEUCHTRAUSBV
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§ 2
LEUCHTRAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin (Leuchtröhrenglasbläser-Ausbildungsverordnung - LeuchtrAusbV)
§ 2
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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