Gesetz.sh
LEUCHTRAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin (Leuchtröhrenglasbläser-Ausbildungsverordnung - LeuchtrAusbV)
§ 2 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.