Gesetz.sh
LEHRERZVDBEST_1

Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - (Fürsorge- und Aufsichtsordnung)
§ 11 

Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.