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LAP-MFTDBWV
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§ 39
LAP-MFTDBWV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
§ 39
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
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Quelle