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LAP-HDBIBLV
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§ 26
LAP-HDBIBLV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)
§ 26
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
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