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LAP-HDBIBLV
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§ 12
LAP-HDBIBLV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)
§ 12
Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
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