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LAP-GBAUTDV
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§ 32
LAP-GBAUTDV
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-gbautDV)
§ 32
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.
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Quelle