Gesetz.sh
LAP-GBAUTDV

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-gbautDV)
§ 32 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.