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KUG_V

Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (Kurzarbeitergeldöffnungsverordnung - KugÖV)
§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 30. September 2022 in Kraft.