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§ 10
KSTTG
Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz - KStTG)
§ 10
Meldezeitraum
Meldezeitraum ist das Kalenderjahr.
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