Gesetz.sh
KSKSAV

Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
§ 22 Erstattung der baren Auslagen, Pauschbetrag für Zeitaufwand

Für die Tätigkeit der Beiratsmitglieder in den Ausschüssen gilt § 9 entsprechend.