Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
KRFRHEMMGERGG
/
§ 4
KRFRHEMMGERGG
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen
§ 4
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. März 1951 in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle