Gesetz.sh
KREDFING_1967

Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (Kreditfinanzierungsgesetz 1967)
§ 6 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.