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KONSENS-G
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§ 26
KONSENS-G
Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G)
§ 26
Zahlungsverfahren
Zahlungsverpflichtungen und die umzulegenden Aufwendungen nach
§ 24
sind zu verrechnen.
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