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KIRCHENBERUFEV
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§ 4
KIRCHENBERUFEV
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe (KirchenberufeV)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 in Kraft.
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Quelle