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KEPKFMAUSBV
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§ 2
KEPKFMAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
§ 2
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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