Gesetz.sh
KEPFACHAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
§ 6 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.