Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
KBV_2002
/
§ 4
KBV_2002
Kleinbetragsverordnung (KBV)
§ 4
Rückforderung von Wohnungsbauprämien
Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L