Gesetz.sh
KAEAANO

Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE)
§ 13 

Als verbilligte Sachleistungen gelten auch Heimfallverpflichtungen. Über das Verfahren ihrer Ablösung im Einzelfall entscheidet der Reichskommissar für die Preisbildung.