Gesetz.sh
K_RSCHAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk
§ 6 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.